01
Sep
2013
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Das Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) trennt in § 90 pädagogische Erziehungsmaßnahmen und schwerwiegendere Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.
Den genauen Wortlaut zeigt dieser Auszug aus dem Schulgesetz:
[zum Anfang]