Notenbildungsverordnung

Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen).Umfang und Art der Leistungen ergeben sich aus der Notenbildungsverordnung. Der Fachlehrer hat zum Beginn seines Unterrichts bekanntzugeben, wie er in der Regel die verschiedenen Leistungen bei der Notenbildung gewichten wird. (Transparenzerlass) Die Bildung.. weiter →

01 Sep 2013