18 Apr 2017

Häufige Fragen zur Realschule

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Realschule ermöglicht es, dass Schülerinnen und Schüler an Realschulen künftig verstärkt entsprechend ihrer individuellen Lern- und Leistungsentwicklung binnendifferenziert unterrichtet und gefördert werden. Sie können nicht nur den Realschulabschluss am Ende von Klasse 10, sondern auch den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 9 an der Realschule erwerben.

Was ändert sich mit dem neuen Realschulgesetz und dem neuen Bildungsplan?

Das Kultusministerium hat hierzu eine eigene Seite mit häufigen Fragen und Antworten:

http://www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/FAQ+Staerkung+der+Realschulen

Hier eine Zusammenfassung:

  • Alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-9 werden im Schuljahr 2019/20 nach dem neuen Bildungsplan 2016 unterrichtet. Für die 10. Klassen gilt der alte Bildungsplan.
  • Im neuen Bildungsplan wurde ein neuer Fächerverbund BNT (Biologie, Natur-phänomene und Technik) für die Klassenstufen 5 und 6 geschaffen.
    Neu ist auch das Wahlpflichtfach AES (Alltagskultur, Ernährung, Soziales) ab Klasse 7, das das alte Fach MUM ablöst und das Fach WBS (Wirtschaft, Berufs und Studien-orientierung) ab Klasse 8.
  • Es gibt drei Kernfächer (Deutsch, Mathematik, Englisch) und ab Klassenstufe 7 als Kernfach ein Fach des Wahlpflichtbereichs (AES, Französisch oder Technik) geben.
  • Alle Schüler, die ab Klasse 7 Französisch als Wahlpflichtfach belegen wollen, müssen schon in Klasse 6 freiwillig an einem einführenden Französischunterricht teilnehmen, der jede Woche zweistündig angeboten wird, aber nicht versetzungsrelevant ist.
  • In der Orientierungsstufe wird es am Ende von Klasse 5 keine Versetzungsentscheidung mehr geben. Alle Schüler werden versetzt.
  • Die Leistungsmessung in Klasse 5 und 6 erfolgt auf Realschulniveau. Schülerinnen und Schüler werden in der Orientierungsstufe entsprechend ihrer individuellen Lern- und Leistungsentwicklung binnendifferenziert unterrichtet und gefördert.
  • Am Ende der 6. Klasse entscheidet die Klassenkonferenz auf Grundlage der Versetzungsordnung für Realschulen, ob ein Schüler entsprechend seinem Leistungsstand auf „Grundlegendem – (G)“ oder „Mittleren (M) Niveau in Klassenstufe 7 versetzt wird.
    Ein Wechsel der Niveaustufen ist bei entsprechenden Noten jeweils zum Halbjahr in den Klasse 7 und 8 möglich.
  • Das G-Niveau führt am Ende der 9. Klasse zum Hauptschulabschluss. Das M-Niveau führt wie bisher zum Realschulabschluss am Ende der 10. Klasse.

Was bedeutet die Umwandlung der Realschule in eine Offene Ganztagsschule?

  • Grundsätzlich unterscheidet man in Baden-Württemberg zwischen gebundenen und offenen Ganztagsschulen. Realschulen in Baden-Württemberg dürfen nur offene Ganztagsschulen sein.
  • Bei einer offenen Ganztagsschule können Eltern jedes Schuljahr über die Teilnahme neu entscheiden.
    Die Teilnahme am Ganztagsprogramm erfordert deshalb eine Anmeldung. Bei Anmeldung am Ganztagsbetrieb ist die Teilnahme aus Gründen der Planungssicherheit für ein Schuljahr verbindlich.
  • Die Theodor-Heuss-Realschule in Walldorf ist ab dem Schuljahr 2016/17 eine offene Ganztagsschule für die Klassenstufen 5-7.
  • Dies bedeutet: Eltern entscheiden mit der Schulanmeldung, ob ihr Kind am Ganztagsangebot laut Stundentafel teilnimmt. Ein Anmeldeblatt liegt bei der Schüleranmeldung aus.
    Eine Anmeldung für das Ganztagsangebot gilt bis auf Weiteres. Eine Abmeldung kann nach Rücksprache mit der Schulleitung nur zum Ende eines Schuljahres erfolgen.

Auf dem Kultusportal stehen zu den o.g. Bereichen weitere Informationen bereit:

 

 

 

 

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