12 Dez 2016

Inklusion an der Realschule

An der Theodor-Heuss-Realschule gibt es derzeit zwei sogenannte „Inklusionsklassen“ in der 6. und 7. Klassenstufe.

 

 

 

Hierzu zunächst einige allgemeine Informationen:
Inklusion bedeutet gemeinsamer Unterricht (GU) mit Kindern, die einen sonderpädagogischen Förderanspruch haben. Diese wurden bisher an entsprechenden Sonderschulen oder in Außenklassen der Sonderschulen an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet. Im Gemeinsamen Unterricht werden nun Kinder mit und ohne Behinderung/Förderbedarf gemeinsam unterrichtet.
Neu ist die Abschaffung der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule oder Außenklasse, die sich durch eine Schulgesetzänderung ergab. Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können seit dem Schuljahr 2015/2016 wählen, ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) – früher Sonderschule – lernen soll.
Um diesen Anspruch zu ermitteln wird ein sonderpädagogisches Überprüfungsverfahren (siehe Verordnung im Anhang) eingeleitet, in welchem Förderbedarf und Förderschwerpunkt eines Kindes geklärt werden.
Nachdem Eltern ein Kind zum Gemeinsamen Unterricht angemeldet wurde, entscheidet eine Bildungswegekonferenz der Schulaufsicht über den zukünftigen Schulort und die Schulart. Inklusion betrifft alle Schularten und keine Schulart ist ausgeschlossen.
Die Schulaufsicht versucht gruppenbezogene Lösungen mit einem Zwei-Pädagogen-Prinzip einzurichten. Das bedeutet eine Zusammenarbeit im Unterricht einer allgemeinen und einer. Dies wird vornehmlich beim zieldifferenten Unterricht für die überwiegende Dauer des Unterrichts angestrebt. Das lässt sich in der Regel nur bei gruppenbezogenen Angeboten realisieren.
Die Klassenbildung obliegt allein der Schulleitung. Eltern von Kindern mit Förderbedarf und Eltern von Realschulkindern haben kein Wahlrecht für oder gegen eine Inklusionsklasse.
Kinder mit Förderbedarf in Inklusionsklassen können verschiedene Förderschwerpunkte haben. Es gibt Förderbedarf in den Bereichen: Sehen, Hören, Lernen, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache sowie Schüler mit längerem Krankenhausaufenthalt.
Einige Förderschwerpunkte bedingen eine Unterscheidung in zielgleichen und zieldifferenten Unterricht.
Bei zielgleichem Unterricht werden Kinder neben der sonderpädagogischen Förderung nach dem Bildungsplan der Realschule unterrichtet.
Zieldifferenter Unterricht bedeutet, dass Kinder nach den jeweiligen Bildungsplänen ihres Förderschwerpunkts z.B. Lernen oder geistige Entwicklung unterrichtet werden. Hier ist ein Realschulabschluss der zieldifferent beschulten Schüler in aller Regel nicht Ziel des Schülers.
Wenn ein Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches zieldifferentes Bildungsangebot Noten erhält, werden diese nach dem jeweiligen Bildungsplan und der individuellen Förderplanung gegeben. Ein Vergleich der Noten ist daher nicht möglich.
Auf dem Kultusportal stehen dazu Informationen bereit: http://www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Themen/FAQ_Inklusion

Umsetzung an der Schule:
An der Theodor-Heuss-Realschule werden in der derzeit 6. Klassenstufe 6 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen und ein Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung inklusiv unterrichtet. In der 7. Klassenstufe sind es zwei Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen und ein Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
In beiden Klassen wurde die Klassengröße auf max. 21 Schülerinnen und Schüler begrenzt, um allen Kindern gerecht zu werden. In beiden Klassen wurde auch ein 2-Pädagogen-Prinzip verwirklicht. Dazu verfügt die Realschule inzwischen über eine eigene Sonderschullehrkraft, die in beiden Klassen zum Einsatz kommt. In Unterrichtsstunden, in denen diese Lehrkraft nicht anwesend ist, wird durch eine Realschullehrkraft „gedoppelt“.
Es findet überwiegend gemeinsamer Unterricht statt. Nur selten und in besonderen Situationen wird ein Kind bzw. eine Kleingruppe in einem separaten Differenzierungsraum speziell gefördert
Die Sonderschullehrkraft erstellt Förderpläne und Arbeitsmaterial für die Kinder mit Förderbedarf und hilft bei der Bewertung. Auch die Realschullehrkräfte erstellen zur Entlastung der Sonderschullehrkraft Material und führen Bewertungen durch. All dies erfolgt durch teaminterne Absprachen.
Grundlage für die Unterrichtsdurchführung und Rollenverteilung sind die „Leitlinien für die Ausgestaltung inklusiver Bildungsangebote für junge Menschen mit Behinderung und ohne Behinderung“ (siehe Anhang), die das Kultusministerium für die Schulen aufgelegt hat.

Anlagen:

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