13 Mrz 2020

Update Corona-Virus: Schulschließung ab Dienstag 17.März

UPDATE 14.03.2020 18:30 Uhr

FAQs zum Thema Schulschließung sind auf den Seiten des Kultusministeriums zu finden: Häufige Fragen und Antworten zur Schließung der Schulen (PDF)

UPDATE 13.03.2020 17:30 Uhr

Soeben (Freitag, 13.03.  um 14:10 Uhr) wurde in der Pressekonferenz der Landesregierung mitgeteilt, dass alle Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes Baden-Württemberg ab Dienstag 17. März  bis zu den Osterferien geschlossen bleiben.

Am Montag findet im ganzen Land Baden-Württemberg Unterricht nach Stundenplan statt, um einen möglichst geregelten Übergang zu schaffen und allen Schülerinnen und Schülern Arbeitsmaterialien mit nach Hause zu geben.

Die erste Stunde am Montag entfällt für alle Klassen unserer Schule (siehe auch WebUntis), da alle Lehrkräfte der Schule das weitere Vorgehen im Rahmen einer Dienstbesprechnung klären müssen.

Wir möchten Sie bitten sicherzustellen, dass Ihre Kinder am Montag die Möglichkeit haben, Schulbücher und andere Arbeitsmaterialien, die in der Schule lagern (z.B. in den Schließfächern) mit zu nehmen. Diese sind u.a. die Grundlage für eine Versorgung mit Arbeitsmaterialien und Aufgaben während der Schulschließung.

Die Informationen des Kultusministeriums finden Sie wie gewohnt unter https://static.kultus-bw.de/corona.html

Weitere Informationen ergänzen wir, sobald diese vorliegen.

UPDATE 11.03.2020

Am 11.03. um 10.30 Uhr hat das Robert-Koch-Institut die Liste der Risikogebiete aktualisiert und erstmals Gebiete in Frankreich aufgenommen: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne).

Gemäß den Hinweisen des Kultusministeriums dürfen Personen, welche sich in den letzten 14 Tagen in einem festgestellten Risikogebiet aufgehalten haben, für die Dauer von 14 Tagen ab dem Tag der Rückkehr die Schule nicht besuchen. Die Eltern betroffener Schülerinnen und Schüler melden Ihr Kind bitte telefonisch oder per E-Mail krank und teilen unbedingt den Grund für das Fernbleiben sowie den Aufenthalt und das Datum der Rückkehr mit!

UPDATE 10.03.2020

Am 10.03. um 11.00 Uhr hat das Robert-Koch-Institut die Liste der Risikogebiete aktualisiert und das ganze Land Italien und das ganze Land Iran als Risikogebiet eingestuft. Zusätzlich hat das Kultusministerium am späten Nachmittag in einem Schreiben dazu aufgefordert, das Département Haut-Rhin auf Empfehlung des Sozialministeriums ebenfalls wie ein Risikogebiet zu behandeln.

Gemäß den Hinweisen des Kultusministeriums dürfen demnach Personen, welche sich in in den letzten 14 Tagen in einem festgestellten Risikogebiet aufgehalten haben, für die Dauer von 14 Tagen ab dem Tag der Rückkehr die Schule nicht besuchen. Die Eltern betroffener Schülerinnen und Schüler melden Ihr Kind bitte telefonisch oder per E-Mail krank und teilen unbedingt den Grund für das Fernbleiben sowie den Aufenthalt und das Datum der Rückkehr mit!

UPDATE 09.03.2020

Das zuständige Gesundheitsamt hat uns heute zum Thema „vorzeitige Rückkehr“ folgende Informationen gegeben:

  1. Schüler/innen die negativ getestet wurden, dürfen trotzdem in den ersten 14 Tagen nach ihrer Rückkehr aus einem Risikogebiet NICHT in die
    Schule kommen (Möglichkeit falscher Testergebnisse, „ungünstiger Zeitpunkt“ der Probennahme, Symptome könnten sich erst noch
    entwickeln).
  2. Schüler/innen, die nicht in Südtirol waren, deren Familienangehörige im Haushalt aber „unter Quarantäne“ steht, dürfen ebenfalls NICHT in die Schule kommen, da sie enge Kontaktpersonen im gemeinsamen Haushalt sind.

Für beide Personengruppen (negativ Getestete und Familienangehörige im gemeinsamen Haushalt) gilt die 14-Tage-Regelung.

UPDATE 06.03.2020 10:30 Uhr

Seit 05.03. 21.00 Uhr hat das Robert-Koch-Institut Südtirol in die Liste der Risikogebiete mit aufgenommen. Gemäß der Hinweise des Kultusministeriums dürfen demnach Personen, welche in den Ferien in Südtirol waren, ebenfalls nicht in die Schule kommen. Die Eltern betroffener Schülerinnen und Schüler melden Ihr Kind bitte telefonisch oder per E-Mail krank und teilen unbedingt den Grund für das Fernbleiben mit!

Die Regelungen zum Schulbesuch vom 28.02. bleiben weiterhin bestehen. Das Kultusministerium hat diese Vorgehensweise am 06.03. nochmals in einem aktuellen Schreiben bestätigt.

28.02.2020

Das Kultusministerium hat alle knapp 5.000 öffentlichen und privaten Schulen sowie alle rund 8.900 Kindergärten und Kindergartenträger in Baden-Württemberg in Hinblick auf das Coronavirus informiert. In einem Schreiben von Amtschef Michael Föll vom 27. Februar hat das Ministerium erste Hinweise gegeben, wie bei Verdacht von Infektionen mit dem Coronavirus umzugehen ist und welche Unterstützungsmöglichkeiten und Vorgehensweisen bereit stehen.

Aufgrund der dynamischen Lageentwicklung informiert das Kultusministerium ergänzend und konkretisierend in einem zweiten Schreiben über die folgenden erweiterten Hinweise für Schulen und Kindertageseinrichtungen
(Quelle: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+02+27+Informationen+zum+Corona-Virus)

Aktuelle Hinweise für Schulen und Kindertageseinrichtungen

  • Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.
  • Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.
  • Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
  • Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.

Das Robert-Koch-Institut hat die Liste der Risikogebiete heute (Stand: 28. Februar 2020) auf die gesamte Region Lombardei in Italien erweitert. Es gilt jeweils die aktuelle Liste der Risikogebiete, die beim Robert-Koch-Institut abgerufen werden kann.

Die Hinweise gelten für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, das heißt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten beziehungsweise Tätigen.

Die Eltern betroffener Schülerinnen und Schüler melden Ihr Kind bitte wie gewohnt telefonisch oder per E-Mail krank und teilen den Grund für das Fernbleiben mit!

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